Version- 01. November 2014
§ 1 Geltung
(1) Für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der German Medicare (nachfolgend „GM“ genannt) und dem jeweiligen Auftraggeber wie Krankenhäuser, Versicherungen, Gesundheitsträger, Patienten, Behörden etc. („Kunden“) gelten diese Auftragsbedingungen ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von GM nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(2) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Dienstleistungen erbringen.
§ 2 Angebot, Annahme
(1) Ein Vertragsschluss mit GM kommt mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung auf eine Bestellung des Kunden oder mit der ersten Abwicklungshandlung des Auftrages durch GM, zustande.
(2) Die vorliegenden AGB werden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach vorstehender Ziffer Vertragsbestandteil.
§ 3 Preise, Zahlung
(1) Die Preise von GM verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und ausschließlich der Kosten für Verpackung und Fracht, sowie Zoll- und Exportgebühren, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 4 Zurückbehaltung
Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 5 Leistung
(1) Die jeweilige Leistung von GM setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Im Falle höherer Gewalt oder sonst unvorhergesehener, außergewöhnlicher und von GM oder aber von Unterlieferanten von GM nicht zu vertretenden Umstände, insbesondere Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Streik, Energiemangel etc., ist GM berechtigt, vereinbarte Fristen in Abstimmung mit dem Kunden angemessen zu verlängern. Wird aufgrund dieser Umstände die Lieferung oder Leistung um mehr als zwei Monate verlängert, so ist sowohl GM als auch der Kunde berechtigt, hinsichtlich der von der Störung betroffenen (Teil-) Leistung von dem Vertrag zurücktreten.
(3) GM ist zu Teilleistung in zumutbarem Umfang berechtigt, soweit der Kunde nach der Art des Leistungsgegenstandes nicht eine vollständige Lieferung erwarten darf.
(4) Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden ist GM zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 6 Gewährleistung
Ansprüche wegen Schlechterfüllung können innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Leistungen geltend gemacht werden.
§ 7 Haftung
(1) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens GM oder von Seiten zugehöriger Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet GM nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung der GM auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(3) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist eine Haftung der GM ausgeschlossen.
(4) Insbesondere wird klargestellt, dass GM lediglich vermittelnd bzw. beratend tätig wird und keinerlei Haftung für Pflichtverletzung von Dritten wie Ärzten, Krankenhäusern, Gesundheitsträgern, Versicherungen und Patienten übernimmt.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen GM und dem Kunden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, mögen sie auf vertraglicher, deliktischer oder sonstiger gesetzlicher Grundlage beruhen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts für den internationalen Handelsverkehr ist ausgeschlossen.
(2) Dieser Vertrag und diese Bedingungen sind in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit dem materiellen deutschen Recht zu interpretieren. Maßgebend für die Auslegung, Anwendung und Interpretation dieser Bedingungen ist ausschließlich die deutsche Fassung.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestandteile sind durch Vereinbarungen zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien entsprechen.
(4) Erfüllungsort ist der Ort, an dem die entsprechenden Dienstleistungen erbracht werden