Version-01.November2014
§ 1 Geltung
(1) FürdiegesamtenGeschäftsbeziehungenzwischenderGermanMedicare(nachfolgend„GM“genannt)unddemjeweiligenAuftraggeberwieKrankenhäuser,Versicherungen,Gesundheitsträger,Patienten,Behördenetc.(„Kunden“)geltendieseAuftragsbedingungenausschließlich.AbweichendeoderentgegenstehendeBedingungenwerdenvonGMnichtanerkannt,sofernwirdiesennichtausdrücklichschriftlichzugestimmthaben.
(2) DieseAGBgeltenauchfürallezukünftigenGeschäftezwischendenParteiensowieauchdann,wennwirinKenntnisabweichenderoderentgegenstehenderBedingungenDienstleistungenerbringen.
§ 2 Angebot,Annahme
(1)EinVertragsschlussmitGMkommtmitZugangeinerschriftlichenAuftragsbestätigungaufeineBestellungdesKundenodermitdererstenAbwicklungshandlungdesAuftragesdurchGM,zustande.
(2)DievorliegendenAGBwerdenimZeitpunktdesVertragsschlussesnachvorstehenderZifferVertragsbestandteil.
§ 3 Preise,Zahlung
(1) DiePreisevonGMverstehensichzuzüglichderjeweiligengesetzlichenUmsatzsteuerundausschließlichderKostenfürVerpackungundFracht,sowieZoll-undExportgebühren,soweitnichtausdrücklichandersvereinbart.
(2) DieVergütungistinnerhalbvon30TagenabRechnungsstellungnettozurZahlungfällig.NachFälligkeitwerdenVerzugszinseninHöhevon5%überdemjeweiligenBasiszinssatzp. a.berechnet.DieGeltendmachungeinesweitergehendenVerzugsschadensbleibtunberührt.
§ 4 Zurückbehaltung
ZurGeltendmachungvonZurückbehaltungsrechtenistderKundenuraufgrundvonGegenansprüchenausdemgleichenVertragsverhältnisberechtigt.
§ 5 Leistung
(1) DiejeweiligeLeistungvonGMsetztdiefristgerechteundordnungsgemäßeErfüllungderVerpflichtungendesKundenvoraus.DieEinrededesnichterfülltenVertragesbleibtvorbehalten.
(2)ImFallehöhererGewaltodersonstunvorhergesehener,außergewöhnlicherundvonGModerabervonUnterlieferantenvonGMnichtzuvertretendenUmstände,insbesondereBetriebs-oderVerkehrsstörungen,Feuer,Überschwemmungen,Streik,Energiemangeletc.,istGMberechtigt,vereinbarteFristeninAbstimmungmitdemKundenangemessenzuverlängern.WirdaufgrunddieserUmständedieLieferungoderLeistungummehralszweiMonateverlängert,soistsowohlGMalsauchderKundeberechtigt,hinsichtlichdervonderStörungbetroffenen(Teil-)LeistungvondemVertragzurücktreten.
(3)GMistzuTeilleistunginzumutbaremUmfangberechtigt,soweitderKundenachderArtdesLeistungsgegenstandesnichteinevollständigeLieferungerwartendarf.
(4) BeiAnnahmeverzugodersonstigerschuldhafterVerletzungvonMitwirkungspflichtenseitensdesKundenistGMzumErsatzdesdarausentstehendenSchadens,einschließlichetwaigerMehraufwendungen,berechtigt.WeitergehendeAnsprüchebleibenvorbehalten.
§ 6 Gewährleistung
AnsprüchewegenSchlechterfüllungkönneninnerhalbvon12 MonatennachEmpfangderLeistungengeltendgemachtwerden.
§ 7 Haftung
(1) ImFallevonVorsatzodergroberFahrlässigkeitseitensGModervonSeitenzugehörigerVertreteroderErfüllungsgehilfenhaftetGMnachdengesetzlichenRegeln;ebensobeischuldhafterVerletzungvonwesentlichenVertragspflichten.SoweitkeinevorsätzlicheVertragsverletzungvorliegt,istdieSchadensersatzhaftungderGMaufdenvorhersehbaren,typischerweiseeintretendenSchadenbegrenzt.
(2) DieHaftungwegenschuldhafterVerletzungdesLebens,desKörpersoderderGesundheitsowiedieHaftungnachdemProdukthaftungsgesetzbleibenunberührt.
(3) Soweitvorstehendnichtausdrücklichandersgeregelt,isteineHaftungderGMausgeschlossen.
(4)Insbesonderewirdklargestellt,dassGMlediglichvermittelndbzw.beratendtätigwirdundkeinerleiHaftungfürPflichtverletzungvonDrittenwieÄrzten,Krankenhäusern,Gesundheitsträgern,VersicherungenundPatientenübernimmt.
§ 8 AnwendbaresRecht,Gerichtsstand
(1) FüralleRechtsbeziehungenzwischenGMunddemKunden,dieimZusammenhangmitdiesemVertragentstehen,mögensieaufvertraglicher,deliktischerodersonstigergesetzlicherGrundlageberuhen,giltausschließlichdasRechtderBundesrepublikDeutschland.DieAnwendungdesUNKaufrechtsfürdeninternationalenHandelsverkehristausgeschlossen.
(2)DieserVertragunddieseBedingungensindinjederHinsichtinÜbereinstimmungmitdemmateriellendeutschenRechtzuinterpretieren.MaßgebendfürdieAuslegung,AnwendungundInterpretationdieserBedingungenistausschließlichdiedeutscheFassung.
(3)SollteeineBestimmungindiesenBedingungenodereineBestimmungimRahmensonstigerVereinbarungenganzoderteilweiseunwirksamseinoderwerden,sowirdhiervondieWirksamkeitallersonstigenBestimmungendieserBedingungenoderVereinbarungennichtberührt.UnwirksameBestandteilesinddurchVereinbarungenzuersetzen,diedemVertragswillenderParteienentsprechen.
(4) ErfüllungsortistderOrt,andemdieentsprechendenDienstleistungenerbrachtwerden